Um ein Angebot abgeben zu können, ist es sinnvoll, eine Umzugsgutbesichtigung durchzuführen.
In unserer Branche gibt es leider viele Schafe, die mit billigen Preisen locken und am Ende das Doppelte abrechnen.
Dem kann mit der Umzugsgutbesichtigung vorgebeugt werden. Hier werden die zu erbringenden Leistungen abgesprochen und im späteren Angebot erfasst. So können Sie sicher sein, dass keine zusätzlichen Kosten auf Sie zukommen.
Vielleicht sind wir nicht ganz so günstig wie die Mitbewerber. Sie sollten allerdings überdenken, wem Sie Ihr Umzugsgut anvertrauen.
Nicht immer ist ein günstiger Preis alles. Es nützt Ihnen nichts, wenn der Umzug billig ist, Ihre Möbel am Ende aber überall Kratzer haben, weil das zusammengewürfelte Personal sein Handwerk nicht versteht.
Wenn Sie Kosten einsparen möchten, können Sie Leistungen selbstverständlich selbst übernehmen wie z. B.:
Nein, grundsätzlich nicht. Unsere Mitarbeiter sind darauf eingestellt, sich selbst zu versorgen – sowohl mit Essen als auch mit Getränken.
Wenn Sie trotzdem an einem heißen Tag eine Kiste Mineralwasser hinstellen oder gar eine kleine Verpflegung, wird das natürlich sehr wertgeschätzt.
Natürlich nichts, nur Ihre Zeit.
Nein. Unsere Mitarbeiter haben die vorbereitete Rechnung auf Basis Ihres Angebots am Umzugstag dabei. Erst bei Entladung, also wenn der Umzug erledigt ist, zahlen Sie. Per Lastschrift, ec-Karte oder auch bar.
Ja und nein. Unsere reguläre Arbeitswoche geht von Montag bis Freitag. In den allermeisten Fällen können wir den Kundenbedürfnissen damit gerecht werden, denn in der Regel gibt der Arbeitgeber einen Tag „umzugsfrei“, so dass der Umzug auch in der Woche erledigt werden kann.
Geht das mal nicht, sprechen Sie uns bitte an.
Wir finden eine Lösung für Ihr Umzugsproblem.
Um die Lärmbelästigung für die Nachbarn im Rahmen zu halten, sollten bei einem Umzug unbedingt die Ruhezeiten eingehalten werden.
Diese sind von Montag bis Freitag zwischen 13 und 15 Uhr und zwischen 22 und 7 Uhr.
Am Samstag zwischen 13 und 15 Uhr und dann beginnt ab 19 Uhr die Nachtruhe.
An Sonn- und Feiertagen sollte ganztägig Ruhe eingehalten werden.
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